Der Hersteller von ERP-Software Vario Software hat eine neue Branchenlösung für den Pharmagroßhandel vorgestellt, welche unter anderem zusätzliche Funktionen, wie MSV3-Schnittstelle, securPharm-Pürfung und ABData-Bereitstellung beinhaltet.
Gemeinsam mit einer Handvoll Kunden aus dem Pharmagroßhandel, darunter Apotheken mit Großhandelserlaubnis, wurde an branchenspezifischen Funktionen gearbeitet. Ziel ist es, dank digitaler Softwareunterstützung, im immer komplexer werdenden Pharmazie-Handel, einen automatisierten, sicheren und effizienten Arbeitsalltag zu ermöglichen. Die Branchenlösung umfasst zahlreiche Spezial-Funktionen für Pharmagroßhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis und basiert auf der breiten Funktionspalette der Vario 8 ERP-Software.
Für eine Pharma-Branchenlösung wichtig ist die MSV3-Schnittstelle, damit der Anwender als Auftrags-Sender die Bestellung beim Großhändler/Lieferanten, inklusive der Prüfung und Anzeige der Lieferfähigkeit auslösen können. Vario bietet seinen Kunden die Möglichkeit einen eigenen MSV3-Server zu betreiben, um Aufträge zu empfangen.
Dank der Integration der ABDA-Datenbank werden umfangreiche Arzneimittelinformationen, wie Basisinformationen (Preisen, Texte, und vieles mehr), aber auch Information zur Verpackung und Lagerung direkt in einer speziellen Artikelverwaltungsmaske im Vario 8 Warenwirtschaftssystem angezeigt. Neukunden werden die Daten einmal initial bereitgestellt und anschließend zum 1. und 15. eines jeden Monats aktualisiert.
Die Verarbeitung individueller Prozesse sowie umfangreiche Logistikfunktionen inklusive securPharm-Schnittstelle sowie eine leistungsstarke UDI‑, Chargen- und Seriennummern-Verwaltung runden das Angebot des Vario ERP-Systems für den Pharmahandel und für Apotheken mit Großhandelserlaubnis ab.
Individuelle und spezielle Richtlinien beispielsweise securPharm oder die Verwaltung, ob Kunden oder Lieferanten eine gültige Großhandelsgenehmigung haben, werden mit der Branchenlösung für den Pharmagroßhandel zuverlässig umgesetzt. Etwaige Änderungen der Rechtslage werden stets berücksichtigt.